Am Montag, 9. Mai, fand vor dem Oberlandesgericht in Celle die Berufungsverhandlung zwischen dem NWDSB und dem Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde bzgl. der Aufnahme der Schießsportgemeinschaften SSG Wesermünde und SSG Nordholz statt.
Die beiden Parteien wurden jeweils von ihren Präsidenten und dem jeweiligen Anwalt vertreten.
Die Richter stellten in der mit rund eindreiviertel Stunden durchaus intensiven Verhandlung zunächst drei Fragen in den Raum:
- Hat der NWDSB in Bezug auf die Mitgliedschaft eine Monopolstellung?
- Welchen Zweck verfolgt der Bezirksschützenverband mit der Aufnahme der SSG’s bzw. warum wurden diese überhaupt gegründet?
- Ist das Gericht überhaupt zur Klärung dieser Klage zuständig oder sollte die Sportgerichtsbarkeit entscheiden?
Der NWDSB bzw. Deutsche Schützenbund hat hinsichtlich der Teilnahme an Olympischen Spielen eine Monopolstellung, da nur über den Deutschen Schützenbund und damit über den DOSB eine Teilnahme an olympischen Spielen möglich ist. Aber begründet das wirklich die Gründung neuer Vereine/Schießsportgemeinschaften?