"Am 20. Juni 2016 hat das Oberlandesgericht Celle durch Urteil entschieden, dass die Mitgliedschaften der Schießsportgemeinschaften Wesermünde und Nordholz im Nordwestdeutschen Schützenbund nicht rechtswirksam zustande gekommen sind. Nach der Gründung dieser Schießsportgemeinschaften haben insgesamt 23 Mitgliedsvereine den Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde verlassen und ihre Sportschützen in den Schießsportgemeinschaften neu organisiert.
Mit diesem Urteil wurde eine eindeutige Standortbestimmung zur Thematik der Konzentration von Sportschützen mehrerer Vereine in Schießsportgemeinschaften bei gleichzeitigem Austritt der Stammvereine aus dem DSB getroffen. Hierdurch ist der Solidaritätsgedanke, ohne den der Schießsport in seinen heutigen Strukturen gefährdet wäre, wesentlich gestärkt und bestätigt worden.