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| 08.07.2026 | Startliste LM Bogen 3D veröffentlicht |
| 25.06.2026 | Rottenpläne Flintenwettbewerbe Stand 24.06.26 |
| 19.06.2026 | Startpläne KK Gewehr Auflage am 18./19.+25./26.7.+8./9.8.26 |
| 19.06.2026 | Limitzahlen KK Gewehr Auflage am 22.06.26 veröffentlicht |
| 12.06.2026 | Schüler Cup 2026 - Termin 2. Durchgang 19.09.26 - Startplan |
Bis zum 31. März haben Vereine noch Zeit, Förderanträge für den Klimaschutz in ihren Sportstätten zu beantragen. Ein zweiter Antragszeitraum läuft vom 1. Juli bis zum 30. September. Dabei sind viele Maßnahmen denkbar: Ob es eine klimafreundliche Belüftungstechnik in der Halle, die Hallenbeleuchtung oder neue Abstellplätze für Fahrräder sind: Die Kommunalrichtlinie ermöglicht, dass die Sportanlagen-Infrastruktur modernisiert und saniert werden und somit ein wertvoller Beitrag für den Klimaschutz geleistet wird. Weitere Informationen unter diesem
Der Satzungsentwurf steht und wird dem Gesamtpräsidium auf der anstehenden Sitzung am 10. Februar vorgestellt, um offene Fragen abschließend zu klären.
Die Vereine des Deutschen Schützenbundes haben die Möglichkeit, an Förderaktionen der Aktion Mensch teilzunehmen. Die Förderaktion „Barrierefreiheit“ unterstützt die Anschaffungen und kleine bauliche Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit für den Vereinssport. Kosten für Anschaffungen, Bauten und Umbauten können - auch ohne Eigenmittel - bis maximal 5.000 € gefördert werden.



