
Die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen an alle Niedersächsischen Schützenvereine!
Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat uns das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich