Waffensachkunde

Diese Ausbildung ist die Einstiegsqualifikation für alle weiteren Ausbildungsstufen des NWDSB.

Sie unterscheidet sich wesentlich von den kurzen Varianten von Behörden oder anderen Institutionen, weil sie aufgrund ihrer waffenübergreifenden Ausbildungsinhalte mehr in die Materie eingeht.

Die Sachkundeausbildung versetzt den Schützen in die Lage, die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition zu erlangen.

Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen. Deshalb werden die Lehrgänge Waffensachkunde und Standaufsicht im NWDSB nur im „Paket“ angeboten.

Ausbildungsebene:

Bezirksverband

Handlungsfeld:

Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen.

Ziele:

Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.

Inhalte:

Waffenrechtliche Grundlage

Beschussrechtliche Grundlagen

Notwehr und Notstand

Waffentechnische Grundlagen

Handhabung von Schusswaffen

Bewerbung:

Meldung über den Verein zum Bezirksverband

Voraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres,

Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein.

Dauer:

30 Lerneinheiten (LE, 1xLE=45 Min.)

Prüfung:

  1. Schriftliche Prüfung
  2. Praxistest im Umgang mit Schusswaffen
  3. ggf. mündliche Prüfung

Kosten:

Siehe die jeweilige Ausschreibung des Bezirksverbandes

Gültigkeit:

Unbeschränkt

Fortbildung:

Keine

Sonstiges:

Jugendliche ab 16 Jahren können teilnehmen und erhalten als vorläufigen Abschluss ein Zertifikat des Landesverbandes.

Die eigentliche Lizenzierung erfolgt erst nach Absolvierung des 18. Lebensjahres und einer praktischen Unterweisung zum Thema Großkaliberwaffen, da diese von Minderjährigen noch nicht geschossen werden dürfen und somit in der Ausbildung auch nicht absolviert werden konnten.

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