Weitergehende Info zur Lockerung der Corona-Maßnahmen

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Die niedersächsische Landesregierung hatte in dieser Woche ein Lockerungskonzept aufgestellt, die Regierungschefs der Länder haben sich mit der Kanzlerin kurzgeschlossen, deshalb jetzt diese Informationen vom Schützenbund Niedersachsen an alle Niedersächsischen Schützenvereine!

Bogenschießen im Freien und Wurfscheibenschießen sind bei Beachtung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen wieder zulässig. Dazu muss vom Betreiber ein Konzept erstellt und dann auch durchgesetzt werden. Das gilt für nichtüberdachte Schießstände auch dann, wenn der Schütze in einem überdachten Bereich steht, der nach vorne offen ist (offene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1). Das hat uns das Ministerium bestätigt. Dabei wurde ausdrücklich

auf die Gültigkeit entsprechender Empfehlungen des DOSB und des DSB verwiesen, die von der Politik akzeptiert werden.

Link: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/Schiess-_und_Bogensport_in_Zeiten_der_Corona-Pandemie_DSB-Stellungnahme_2020-04-22.pdf

Die Öffnung der Schießstände, die die Voraussetzungen erfüllen, ist Sache der Betreiber, also in den meisten Fällen der Vereine! Die Vereine dürfen also bei entsprechend vorhandenen Konzept öffnen, müssen aber nicht öffnen. Geschlossene Schießstände gemäß Schießstandrichtlinie Ziffer 2.1 dürfen zur Zeit nicht genutzt werden.

Schützenfeste und Versammlungen sind (bis auf weiteres) noch verboten.

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