Änderungen und neues Waffengesetz zur Verwahrung von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken

Paragraph Waffen Gesetz 1 e1366737952674Der Bundestag hat am Donnerstag, 18.05.2017 in seiner Sitzung die Änderung und Neufassung des Waffengesetzes verabschiedet.

Das neue Gesetz hebt die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen. Es gilt eine Besitzstandsregelung: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.


Dies bedeutet, dass alle bis zum (noch nicht festgelegten) Stichtag gekauften Waffenschränke und Waffentresore (z.B. Waffeschränke der Stufe A und B nach VDMA 24992) auch weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden können.  

Dies gilt nach derzeitigem Stand auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Waffenschranks oder Tresors ausreicht.

Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.


Dem vorliegenden Gesetzentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Mit dieser Gesetzesänderung werden nur noch
Waffenschränke mindestens Grad 0/N nach EN 1143-1 neu zugelassen.

 

Weitere Informationen unter www.bundestag.de/tagesordnung

 

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